Regelungen zur Buchung von Eintrittskarten für Bildungskonzerte in der Philharmonie. Mieczysław Karłowicz in Stettin
§1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Ordnung legt die Regeln für die Buchung von Eintrittskarten für Bildungskonzerte der Philharmonie fest. Mieczysław Karłowicz in Stettin (im Folgenden „Ordnung“ genannt).
Im Sinne der Satzung bezeichnet der Begriff „Bildungskonzert“ Schulkonzerte und „Donuta“-Kammerkonzerte, die von der Philharmonie organisiert werden. Mieczysław Karłowicz in Stettin (im Folgenden in der Satzung „Philharmonie“ genannt), an der Zuhörer teilnehmen.
Mit dem Kauf oder der Buchung einer Eintrittskarte für Bildungskonzerte akzeptieren Sie diese Ordnung und verpflichten sich, diese anzuwenden.
Wenn in der Geschäftsordnung von der Kasse der Philharmonie die Rede ist, ist damit die Kasse am Hauptsitz der Philharmonie in der ul. gemeint. Małopolska 48, 70-515 Stettin, geöffnet:
- von Dienstag bis Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr;
- freitags von 13:00 bis 20:00 Uhr;
- samstags von 12:00 bis 16:00 Uhr;
- und eine Stunde vor der von der Philharmonie organisierten Veranstaltung mit Eintrittskarte.
Wenn in den Bestimmungen auf die Website der Philharmonie Bezug genommen wird, ist damit die Website gemeint, die unter filharmonia.szczecin.pl verfügbar ist.
§2 Arten von Eintrittskarten und Ermäßigungen für Bildungskonzerte
Die Philharmonie verkauft folgende Arten von Eintrittskarten für Bildungskonzerte:
Eintrittskarte für den Vormund; zum Preis von 1 PLN.
Kinderticket; für 25 PLN.
ON-Ticket für ein Kind mit Behindertenausweis; für 10 PLN.
Bei der Reservierung muss der Erziehungsberechtigte die Anzahl der Personen mit Behindertenausweis angeben.
Die Philharmonie vergibt keine Sitzplatzkarten.
§3 Reservierung
Kartenreservierungen werden an der Kasse der Philharmonie entgegengenommen.
Karten für Veranstaltungen können ausschließlich über das auf der Website der Philharmonie verfügbare Anmeldeformular gebucht werden.
Um eine Reservierung vorzunehmen, ist die Angabe folgender Informationen erforderlich:
- Datum, Uhrzeit und Art des Bildungskonzerts;
- Name und Nummer der Schule;
- Vor- und Nachname des Gruppenleiters;
- Kontakttelefonnummer und E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten;
- wenn Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten möchten – alle erforderlichen Daten gemäß geltendem Recht, um eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen;
- die Anzahl der Kinder mit Angabe der Anzahl der Personen mit Behindertenausweis und Erziehungsberechtigten.
Weigerung, die im Abschnitt genannten Daten bereitzustellen 3 oder falsche Daten machen eine Reservierung unmöglich.
Das Absenden des Anmeldeformulars stellt keine Reservierung dar. Innerhalb von 14 Tagen nach Absenden des Formulars bestätigt die Philharmonie die Reservierung oder teilt dem Reservierenden unter Angabe der Gründe mit, dass eine Reservierung zu den im Formular angegebenen Bedingungen nicht möglich ist.
Eine Reservierung kann nur für eine Klasse vorgenommen werden.
Die endgültige Personenzahl ist festzulegen und alle reservierten Karten sind spätestens 7 Tage vor dem Bildungskonzert zu bezahlen.
Die Reservierung kann persönlich an der Kasse der Philharmonie (Bargeld, Karte, Blik) oder per Überweisung nach Erhalt einer an das Unternehmen ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Erfolgt die Zahlung nicht 7 Tage vor dem Bildungskonzert, wird die Reservierung automatisch storniert.
§4 Rücksendungen
Die Philharmonie behält sich das Recht vor, das Repertoire zu ändern.
Die Philharmonie akzeptiert keine Kartenrückgaben.
Im Falle der Absage eines Bildungskonzerts erstattet die Philharmonie dem Käufer den gesamten gezahlten Betrag zurück; Die per Überweisung geleistete Zahlung wird auf das Bankkonto zurückerstattet, von dem die Zahlung getätigt wurde. Die an der Kasse der Philharmonie geleistete Zahlung wird anhand des Kaufbelegs an der Kasse der Philharmonie erstattet.
Wird der Kauf des Tickets mit einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bestätigt, ist die Grundlage für die Rückerstattung die Annahme des Erhalts der Korrektur der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer durch den Käufer. Die Philharmoniker können die Rückerstattung des Kartenpreises verweigern, bis sie eine unterschriebene Korrekturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten.
§5 Persönliche Daten
Mit der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an die Philharmonie im Rahmen der Reservierung erklärt sich der Interessent mit deren Speicherung und Verarbeitung durch die Philharmonie zum Zweck der Kartenbuchung, des Kartenkaufs und der notwendigen Kontaktaufnahme zwischen den Parteien einverstanden.
Die von der Philharmonie erhaltenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre personenbezogenen Daten durch die Philharmonie verarbeitet werden. Mieczysław Karłowicz in Stettin als Verantwortlicher für personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates /EU/ 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Amtsblatt der EU L2016, Nr. 119, S. 1).
Detaillierte Regelungen zur Abwicklung durch die Philharmonie. Mieczysław Karłowicz in Stettin, die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten sind unter folgenden Adressen verfügbar:
filharmonia.szczecin.pl/rodo
filharmonia.szczecin.pl/polityka prywatnosci
§6 Schlussbestimmungen
Die Philharmonie hat das Recht, Ihnen den Zutritt zum Zuschauerraum zu verweigern, wenn Sie zu spät zur Veranstaltung kommen.
Bitte kommen Sie 30 Minuten vor der Veranstaltung an und melden Sie sich an der Kasse der Philharmonie, um Ihre Gruppe über die Ankunft zu informieren.
Die Gruppe betritt den Raum, nachdem sie den Ticketsammlern die Schulnummer zur Überprüfung anhand der Reservierungsliste mitgeteilt hat.
Erläuterungen zu den Bestimmungen und deren Bestimmungen erhalten Sie an der Kasse der Philharmonie, Tel. 91 431 07 20.
Diese Verordnung tritt am 2. September 2024 in Kraft.